Wege dürfen für Bio-O-Ton-Aufnahmen grundsätzlich nicht verlassen werden.
Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein triftiger Grund vorliegt, das Gebiet zu betreten (z. B. im Rahmen von Kartieraufträgen, durch Ranger, Jäger oder Landwirte). In solchen Fällen sind Aufnahmen aus dem Gebiet willkommen und für das Projekt wertvoll.
Bio-O-Ton-Aufnahmen stellen keine Berechtigung dar, ausgewiesene Wege zu verlassen. Bitte folgen Sie stets den lokalen Regelungen.